Bitte ausgefülltes Formular an die Externe Verwaltung schicken.
Regelung Familienrabatt
1.1 Bei dieser Vergünstigung handelt es sich nicht um eine Reduktion des Nettomietzinses.
1.2 Die Vergünstigung beträgt monatlich CHF 100.-. Dieser Nachlass wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst oder allenfalls aufgehoben.
1.3 Eine Familie besteht aus mindestens einem Elternteil und mindestens einem Kind.
1.4 Der Antrag muss mit entsprechendem Formular eingereicht werden.
1.5 Der Rabatt tritt im Folgemonat nach positivem Entscheid in Kraft.
1.6 Die Höhe des Rabatts legt der Vorstand fest. Für alle Begünstigten gilt der gleiche Rabatt.
1.7 Der Vorstand ist berechtigt den Antrag ohne Begründung ab zu lehnen. Es besteht kein grundsätzliches Recht auf Rabatt.
1.8 Der Familienrabatt kann aufgehoben werden, sollte sich die Familie nicht an die Hausregeln halten. Die Aufsichtspflicht der Eltern wird vorausgesetzt.
1.9 Der Familienrabatt erlischt. wenn das Kind /die Kinder das 16. Lebensjahr erreicht hat / haben oder aus der gemeinsamen Wohnung auszieht / ausziehen.
1.10 Es bestehe eine Meldepflicht, bei Änderung der Familienverhältnisse. Rütteli wird zu viel ausbezahlten Rabatt zurückverlangen.
1.11 Leben die Eltern getrennt, müssen die Kinder mit der Wohnadresse im Rütteli in der Gemeinde Kestenholz angemeldet sein.